Von linker Verrücktheit zu behördlicher Wirklichkeit: Das Geschlecht der Mutter ist jetzt Ansichtssache – auch für deutsche Ämter.
Ein NIUS-Mitarbeiter wollte eigentlich nur etwas ganz Normales tun: die Geburt seines Kindes im Ausland offiziell ins deutsche Geburtenregister eintragen lassen. Doch was er dabei entdeckte, lässt einen nur noch ungläubig den Kopf schütteln.
Im offiziellen Formular des deutschen Geburtenregisterantrags – dem „Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister“ – findet sich bei der Kategorie „Angaben über die leibliche Mutter“ ein Feld, das stutzig macht. Wörtlich heißt es dort: weiblich / männlich / divers / keine Angaben.
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