Automatisches Bremsen und Augenbewegungs-Erfassung: EU drückt neue Vorgaben für PKW-Erstzulassungen durch

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Automatisches Bremsen und Augenbewegungs-Erfassung: EU drückt neue Vorgaben für PKW-Erstzulassungen durch
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Ab Dienstag gilt eine neue EU-Vorgabe für die Neuzulassung von Fahrzeugen. Demnach müssen alle Neuwagen neue Sicherheitsstandards einhalten. Unter anderem muss ein Notbremssystem eingebaut sein, das Fußgänger und Fahrradfahrer erkennt und automatisch bremst, wenn diese vor das Auto geraten.

Neben dieser Funktion soll auch eine neue vorgeschriebene Änderung des Bremslichts Unfällen vorbeugen. So soll das Bremslicht von Neuwagen bei einer Vollbremsung ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h nicht mehr nur rot leuchten, sondern schnell blinken. Die EU-Regelung gibt zudem als weitere Bedingung für die Neuzulassung von Autos vor, dass diese Assistenten integriert haben, die auch Autos mit hydraulischer Servolenkung in der Spur halten, sowie Assistenten, die das Tempo regeln.

Auch sind „Ablenkwarner“ vorgeschrieben. Diese überwachen die Konzentration des Fahrers und geben bei Ablenkung Hinweise, damit dieser wieder auf die Fahrbahn schaut. Dafür wird die Augenbewegung des Autofahrers mit Kameras im Sekundentakt erfasst (Mehr dazu hier).

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