Vor wenigen Monaten schlug ein Video des Hessischen Rundfunks (HR) hohe Wellen. In dem Beitrag „Ausländerbehörde: Entscheidungen, die Leben verändern“ wurde der Arbeitsalltag in einer Darmstädter Ausländerbehörde beleuchtet. Zu Wort kam darin ein irakischer Mitarbeiter, der lediglich als Herr Abduljabbar vorgestellt wurde und weder über die deutsche Staatsbürgerschaft noch über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt (mehr dazu hier).
Dass in deutschen Ausländerbehörden Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit arbeiten, die nicht einmal über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen und dort selbstständig über das Bleiberecht anderer Ausländer entscheiden, empörte viele Zuschauer und sorgte vor allem in den sozialen Medien für anhaltende Kritik.
Apollo News recherchierte zu dem Thema und stellte fest, dass es sich bei dem Vorgang in der Darmstädter Ausländerbehörde keineswegs um einen Einzelfall, sondern um eine weitverbreitete Praxis handelt. Zudem zeigte sich, dass mancherorts Drittstaatsangehörige, teilweise sogar mit befristeter Aufenthaltserlaubnis, einen relevanten Teil der Belegschaft ausmachen.
Apollo News wollte von den befragten Ausländerbehörden wissen, wie viele Mitarbeiter, die mit aufenthaltsrechtlichen Aufgaben befasst sind, vor Ort die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zudem wollten wir wissen, wie viele EU-Bürger beziehungsweise Drittstaatsangehörige dort beschäftigt sind, wie viele von ihnen nur über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügen und ob es Sicherheitsvorgaben gibt, die die Entscheidungsbefugnisse einschränken. Die Angaben sind nur eingeschränkt miteinander vergleichbar, weil sie sich teilweise auf unterschiedliche Tätigkeitsbereiche beziehen.
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