Als erstes Bundesland setzt Bayern die AfD auf die Liste extremistischer Organisationen – und verhindert damit, dass Mitglieder und Anhänger der Partei ohne weiteres Beamte werden können. „Das Innenministerium hat die AfD in das Verzeichnis extremistischer Parteien aufgenommen“, zitiert Bild den Chef der Bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann. Das gab dieser nach der Kabinettssitzung der Staatsregierung am Dienstag bekannt.
Zukünftig werden AfD-Mitglieder wie Mitglieder einer terroristischen Vereinigung behandelt – so sieht es das Aufnahmeverfahren in den Staatsdienst jetzt vor. Wer in ihn eintreten will, muss in einem Fragebogen angeben, ob er oder sie in einer der im Verzeichnis aufgelisteten Organisationen Mitglied ist. Über 200 Organisationen umfasst die bayerische Liste, unter anderem Terrororganisationen wie Al-Qaida, die Al-Qassem Brigaden der Hamas, die Taliban oder den IS. Die AfD ist nun Teil davon – die inzwischen aufgelöste Jugendorganisation „Junge Alternative“ stand bereits auf der Liste.
Die Angabe einer AfD-Mitgliedschaft soll im Aufnahmeverfahren für den Staatsdienst kein automatisches Kriterium für eine Ablehnung sein: „Es folgt eine Einzelfall-Prüfung“, erklärte Staatskanzlei-Chef Herrmann. Beim Landesamt für Verfassungsschutz und in einer Befragung des Bewerbers werde untersucht, ob der Bewerber „auf dem Boden der Verfassung steht oder nicht“.
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