In Bayern waren im März 3.776 Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Das geht aus der Antwort des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann auf eine schriftliche Frage des AfD-Landtagsabgeordneten Gerd Mannes hervor, die NIUS exklusiv vorliegt. Darin heißt es: „Zum Stichtag 31. März 2026 sind im Freistaat Bayern 3.776 Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungs-Gesetz bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern besetzt gewesen.“
In 166 Fällen wurden Asylbewerber sanktioniert, weil sie die Arbeit unbegründet ablehnten. Für solche Fälle sieht das Gesetz vor, den Asylbewerbern nur noch Sachleistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft sowie Körper- und Gesundheitspflege zu gewähren.
NIUS fragte beim bayerischen Innenministerium nach, wie viele Asylbewerber in Bayern leben, die für gemeinnützige Tätigkeiten infrage kämen. Das Ministerium kann jedoch keine Zahlen nennen: „Die Gruppe der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die arbeitsfähig, nicht erwerbstätig und nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind und deshalb grundsätzlich für eine Arbeitsgelegenheit nach dem AsylbLG in Betracht kommen, kann statistisch nicht ausgewertet werden. Das liegt schon daran, dass bereits einzelne der genannten Merkmale nicht statistisch erfasst werden. Es gibt zum Beispiel keine statistische Erhebung, wie viele Leistungsberechtigte grundsätzlich arbeitsfähig sind. Eine fehlende Arbeitsfähigkeit wird erst im Rahmen einer etwaigen im Raum stehenden Arbeitsgelegenheit vom jeweils Betroffenen geltend gemacht und dann überprüft.“
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