Eine interne Auswertung des Schweizerischen Staatssekretariats für Migration (SEM) zeigt erhebliche Unterschiede bei der Straffälligkeit von Flüchtlingen aus den Maghreb-Staaten und anderen Herkunftsländern. Nach Zahlen für das Jahr 2024, die dem Blick vorliegen, wurden 80,5 Prozent der Flüchtlinge aus Marokko, Algerien und Tunesien während ihres Asylverfahrens oder nach einem negativen Entscheid einer oder mehrerer Straftaten beschuldigt.
Rechtskräftige Verurteilungen bilden diese Zahlen ausdrücklich nicht ab. Die Auswertung, die der Blick auf Grundlage des Öffentlichkeitsgesetzes erhielt, liefert erstmals ein genaueres Bild vom Ausmaß der Beschuldigtenquote in dieser Gruppe.
Zum Vergleich lag der Anteil der Asylsuchenden aus allen übrigen Herkunftsstaaten, die mindestens einer Straftat beschuldigt wurden, bei 12,3 Prozent. Die Differenz zwischen den beiden Gruppen ist damit erheblich. Das SEM verweist zugleich darauf, dass die überwiegende Mehrheit der gesamten Asylbevölkerung nicht strafrechtlich auffällt: 2025 wurden nach Angaben der Behörde 96 Prozent der Asylbevölkerung überhaupt keiner Straftat beschuldigt.
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