Die Bewirtschaftung von Armut ist in Deutschland ein ertragreiches Geschäft. In seinen Sozialgesetzbüchern verbirgt der deutsche Staat den Motor einer regelrechten Sozialindustrie: Der Gesetzgeber stellt per Gesetz sicher, dass in Deutschland zwei Sektoren unaufhaltsam wachsen. Zum einen die Sozialindustrie, die die Sozialausgaben verwaltet und inzwischen über ein Drittel der gesamten Wirtschaftsleistung verfügen kann. Zum anderen wächst der zugehörige Verwaltungsapparat, der sowohl den öffentlichen Dienst als auch die wuchernde Wohlfahrtsindustrie umfasst, von der AWO bis zum Paritätischen Wohlfahrtsverband. Sie alle hängen am Tropf der schrumpfenden Zahl der Steuerzahler – und fallen gemeinsam mit ihrer politischen Repräsentanz regelrecht über diese her, wenn es zur Finanzierung ihrer Existenz und Expansion darum geht, die Steuern anzuheben.
Selbstverständlich bilden die Ausgaben für Sozialhilfe einen verschwindend geringen Teil des deutschen Sozialstaats. In ihnen finden sich die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Hilfen zur Gesundheit und in besonderen Lebenslagen. Am Beispiel des zur Grundsicherung umetikettierten Bürgergelds wird deutlicher, dass der deutsche Sozialstaat eine Art Auslandsrekrutierungsabteilung betreibt: Knapp die Hälfte des Bürgergelds in Höhe von 52 Milliarden Euro kommt ausländischen Transferempfängern zugute. Das Versicherungsprinzip der Sozialversicherung, die eigentlich deutschen Arbeitnehmern sozialen Schutz gewähren soll, ist damit ausgehebelt.
Eine Kostendynamik von sechs Prozent, wie im Falle der Sozialhilfe, zeigt, dass die Institutionalisierung, die Indexierung der Ausgaben und der Lobbydruck der Sozialverbände dieses System quasi auf Autopilot fliegen lässt, ganz gleich, wie es um die tatsächliche ökonomische Leistungskraft des Landes bestellt ist.
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