Die AfD ist Oppositionsführerin im Bundestag und in allen Umfragen die stärkste Partei Deutschlands. Dennoch wird sie im Bundestag von allen anderen Parteien diskriminiert und benachteiligt. AfD-Politiker werden weder als Vorsitzende der wichtigen Fachausschüsse bestellt, noch ins Präsidium des Bundestags gewählt.
Wichtige Rechte des nationalen Parlaments werden ihnen vorenthalten. So darf die AfD auch keinen Vorschlag für das Bundesverfassungsgericht machen. Die 16 Richter dort werden immer nach Ablauf ihrer Dienstzeit je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat neu gewählt. Vorgeschlagen werden sie von den Parteien, aber eben nicht von allen.
Zur Abwehr der AfD und der Linken wurde 2018 eine Regel mit der internen Bezeichnung „3-3-1-1“ entwickelt, nach der CDU/CSU und SPD im Wechsel jeweils drei Richter vorschlagen dürfen und Grüne und FDP jeweils einen, AfD und Linke aber keinen.
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