Der baden-württembergische AfD-Bundestagsabgeordnete Achim Köhler, Mitglied im Menschenrechts-Ausschuss des Parlaments, hat eine Evaluierung (kritische Bestandsaufnahme) der Erfahrungen mit dem Politiker-Beleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) gefordert. Letzter Auslöser ist das Skandal-Urteil des Amtsgerichts Bamberg gegen DK- Chefredakteur David Bendels im Zusammenhang mit dem satirischen Faeser-Meme „Ich hasse die Meinungsfreiheit“.
Köhler verweist in einer Pressemitteilung auf zahlreiche Rechtsexperten, die davor warnen, dass der sogenannte „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ eine regelrechte „Anzeige-Industrie“ geschaffen habe. Vor diesem Hintergrund sei es Pflicht sowohl der Bundesregierung als auch des Parlaments, die Wirkung des § 188 StGB „zu evaluieren“.
Amtsgericht Bamberg: Führen keine Statistik!
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