Zum 1. Januar 2027 soll der Rundfunkbeitrag um 28 Cent von 18,36 auf 18,64 Euro steigen. So sieht es der neue Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vor, der mehreren Branchenmedien vorliegt. Noch nicht berücksichtigt ist dabei die jüngste Reform des Rundfunkstaatsvertrags, die zu Einsparungen, unter anderem durch die Streichung mehrerer Sender, führen soll.
Mit dem neuen Vorschlag von 18,64 Euro liegt man unter den ursprünglich vorgesehenen 18,94 Euro, die bereits zum 1. Januar 2025 eingeführt werden sollten, aber am Widerstand einiger Bundesländer scheiterten. Die KEF besteht aus aktuellen und ehemaligen Präsidenten der Landesrechnungshöfe und prüft sogenannte Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten auf ihre formale Berechtigung.
Dass die KEF nun einen geringeren Anstieg fordert, begründet sie in ihrem Bericht mit unerwarteten Mehreinnahmen in den vergangenen Jahren. In den Jahren 2023 und 2024 betrug dieser Mehrertrag 129,7 Millionen Euro. Mit den zusätzlichen Einnahmen konnte der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer Rücklage zuführen, wodurch sich die Eigenmittel erhöhen. Die Steigerung lässt sich einzig auf eine höhere Anzahl an Beitragszahlern zurückführen.
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