Die NIUS-Werbung darf weiter durch Berlin fahren, auf Doppeldeckerbus und U-Bahn! NIUS siegte nun in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die BVG.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Montag die Beschwerde der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zurückgewiesen. Damit bestätigt es die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts – und NIUS setzt sich auch in der nächsten Instanz durch. Der Beschluss (OVG 1 S 63/26) ist unanfechtbar.
Die BVG muss ihren Werbevermarkter jetzt binnen drei Werktagen anweisen, NIUS einen Ersatzzeitraum für zwei rechtswidrig entfernte Werbe-Aktionen anzubieten: 78 Tage Werbung auf einem Doppeldeckerbus und 28 Tage U-Bahn-Werbung auf Seitenstreifen, jeweils innerhalb der nächsten sechs Monate und parallel zueinander. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die BVG.
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