Wohnungsmarkt: Neues Gutachten stellt Berliner Vergesellschaftungspläne infrage

vor 7 Monaten

Wohnungsmarkt: Neues Gutachten stellt Berliner Vergesellschaftungspläne infrage
Bildquelle: Apollo News

Ein neues, bislang unveröffentlichtes Rechtsgutachten bringt die Pläne des Berliner Senats für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz ins Wanken. Das im Auftrag der Senatsfinanzverwaltung erstellte Dokument kommt zu dem Schluss, dass weder eine Vergesellschaftung noch ein entsprechendes Rahmengesetz im Land Berlin rechtlich zulässig seien. Grund sei die Berliner Landesverfassung, in der, anders als im Grundgesetz, keine ausdrückliche Ermächtigung zur Vergesellschaftung enthalten ist.

Nach Einschätzung der beauftragten Juristen spreche „alles dafür, dass die Berliner Landesverfassung eine Vergesellschaftung, und damit auch den Erlass eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes, etwa auf den Feldern Wohnen, Energie und Wasser, nicht zulässt“, berichten B.Z. und Tagesspiegel.

Die Bewertung steht im deutlichen Gegensatz zum Abschlussbericht der Expertenkommission unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. Die Kommission, eingesetzt vom damaligen rot-grün-roten Senat, war mehrheitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass „die nach dem Grundgesetz auch den Ländern verliehene Vergesellschaftungsbefugnis Vorrang“ habe.

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