Am Donnerstagabend wurde über den AfD-Antrag „Politisch motivierte Kontenkündigung durch Banken verbieten“ im Bundestag debattiert. Der Antrag wurde abgelehnt, auch von der CDU. Der CDU-Politiker Carsten Brodesser betonte in seiner Rede dreimal, dass man die Kontokündigungen von AfD-Politikern unterstütze. In ihrem Antrag (Drucksache 21/2712) forderte die AfD, dass der Bundestag feststellen solle, dass „Regierungskritiker, alternative Medien und Oppositionsparteien und -politiker von sachlich unbegründeten, aber politisch motivierten Kontokündigungen oder Ablehnungen von Kontoeröffnungen betroffen“ seien.
Die Partei forderte, dass die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und FIU, die für Geldwäscheverdachtsmeldungen zuständig ist, angewiesen werden sollen, in ihren Leitlinien klarzustellen, dass Bankdienstleistungen „nicht aufgrund von politischen Meinungen, Parteizugehörigkeiten oder rechtlich zulässigen Geschäftstätigkeiten verweigert oder eingeschränkt werden dürfen“. Der gesetzliche Versorgungsauftrag für Sparkassen und das Neutralitätsgebot solle präzisiert werden. Die AfD war selbst mehrfach von Kontokündigungen betroffen.
So wurde das Spendenkonto der Bundespartei nach einer Petition der „Omas gegen Rechts“ gekündigt (mehr dazu hier). Auch der Bielefelder AfD wurde das Konto bei der Volksbank gekündigt (Apollo News berichtete). Doch die CDU scheint das wenig zu kümmern, geht man nach der Rede von Carsten Brodesser. „Neben der juristischen Behandlung dieses Antrags drängt sich eine viel wichtigere Betrachtung auf, nämlich eine moralische.“
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