Die elektronische Patientenakte (ePA) ist bundesweit an den Start gegangen, „probeweise“, wie das Gesundheitsministerium mitgeteilt hat. Ab dem 1. Oktober sind Arztpraxen verpflichtet, sie zu führen – obwohl die Kritik an der ePA nicht abreißt. NIUS sprach auch mit Ärzten, die solche Bedenken teilen.
Was der scheidende Gesundheitsminister Karl Lauterbach als „größtes Digitalisierungsprojekt, welches wir in Deutschland bisher gemacht haben“ feiert, lässt bei Datenschützern weiter die Alarmglocken schrillen. Die Versicherung eines Ministeriumssprechers, die aufgedeckten eklatanten Sicherheitslücken seien „weitgehend ausgeräumt“ worden, deutet darauf hin, dass die Patientendaten eben nicht sicher sind, was dem Missbrauch Tür und Tor öffnet.
IT-Experten haben eklatante Sicherheitslücken bei der elektronischen Patientenakte festgestellt. Der Chaos Computer Club hatte schon im Januar 2025 demonstriert, wie schnell man an die Daten der ePA herankommt, auch einige Meldungen von Angriffen auf Praxen machten schon die Runde. „Die Nutzer könnten ihre Daten ebensogut gleich auf Facebook posten“, kommentierte der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring trocken auf seinem Blog.
Dr. Friedrich Pürner nennt die ePA „datenschutzrechtlich bedenklich“ und nennt sie „Lauterbachs letzter Pfusch“. Nur durch einen Widerspruch könne man „dieser unsicheren Datenkrake entkommen.“ Um die Verwendung und Füllung der ePA mit Daten zu erzwingen, setzte das Gesundheitsministerium eine Opt-Out-Regelung durch, das heißt: Angelegt werden die Akten – es soll sich um etwa 70 Millionen handeln – automatisch. Nur wer ausdrücklich bei seiner Krankenkasse widersprochen hat, erhielt keine ePA. Das sollen angeblich nur etwa fünf Prozent der Versicherten getan haben.
Die Bedenken wegen der ePA sind längst nicht ausgeräumt, dennoch hat Karl Lauterbach sie noch kurz vor seinem Abgang eingeführt.
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