Im neuen Gesetzestext des Arbeitsministeriums ist geplant, dass vor der Leistungsstreichung bei Bürgergeldempfängern noch eine Kontaktaufnahme durch das Jobcenter erfolgen muss. Heißt: Klingeln an der Tür. So wollen die Genossen verhindern, dass vermeintlich psychisch Kranke durch das Gesetz benachteiligt werden. Nach NIUS-Informationen sieht das Justizministerium ein Problem mit der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, wenn keine persönliche Kontaktaufnahme erfolgt. Bärbel Bas gestern: „Es gibt Menschen, die Angst haben, ihre Post zu öffnen, die Angst vor Behörden haben.“
Mein gesunder Menschenverstand fragt sich: Was ist eigentlich mit den Menschen, die keine Bürgergeldempfänger sind und ihre Post nicht öffnen, weil sie wissen, dass da vermutlich nichts Gutes drinsteht?
Bürgergeld-Empfänger erhalten von Behörden mehr Geduld als andere. Ist das fair?
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