Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Moosdorf muss sich wegen eines Vorfalls aus dem Jahr 2023 vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 60-Jährigen vor, ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben. Eine Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Moosdorf wurde zugelassen, wie die Welt berichtete.
Moosdorf soll im Juni 2023 einen Parteikollegen in einer Garderobe des Bundestags mit einem Hitlergruß begrüßt haben. Er soll zudem gewusst haben, „dass die Grußform der verbotenen NSDAP für andere im Eingangsbereich wahrnehmbar“ gewesen sei. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte bereits im Dezember 2025 Anklage gegen den AfD-Politiker erhoben.
Die Staatsanwaltschaft reichte die Anklage zunächst bei einem Einzelrichter am Amtsgericht Berlin-Tiergarten ein. Dieser verwies das Verfahren jedoch an das Landgericht Berlin, weil er von einer „besonderen Bedeutung des Falles“ ausgehe. Für solche Fälle ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz nicht das Amtsgericht, sondern das Landgericht zuständig.
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