Erneut wird gegen die Journalistin Anabel Schunke ermittelt – in einem von der Betroffenen selbst auf X veröffentlichten Schreiben teilt ihr die Polizei Bremen mit, dass von ihr erstmals personenbezogene Daten durch die Sicherheitsbehörde gespeichert wurden.
Die Mitteilung ist zusätzlich mit dem Hinweis versehen, dass die Speicherung der Daten im Zuge der Einordnung als „PMK – rechts“ getätigt worden sei. PMK steht dabei für „politisch motivierte Kriminalität“. Weitere Hinweise oder eine Begründung lieferte die Bremer Polizei dabei nicht.
Es heißt lediglich: „Gemäß Paragraf 51 Absatz 5 Satz 1 Bremer-Polizei-Gesetz ist die Polizei berechtigt, in den Fällen in denen bereits Daten zu einer Person vorhanden sind, personengebundene Hinweise, die zum Schutz dieser Person oder zum Schutz der Bediensteten der Polizei erforderlich sind, oder weitere Hinweise, die geeignet sind, dem Schutz Dritter oder der Gewinnung von Ermittlungsansätzen zu dienen, hinzufügen.“ (sic)
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