Wegen Politikerbeleidigung angezeigt: Der Fall Habeck zeigt die ganze Absurdität des Zwei-Klassen-Strafrechts

vor etwa 1 Jahr

Wegen Politikerbeleidigung angezeigt: Der Fall Habeck zeigt die ganze Absurdität des Zwei-Klassen-Strafrechts
Bildquelle: Apollo News

Man könnte schon von einer Ironie des Schicksals sprechen, wenn ausgerechnet Robert Habeck auf Basis von Paragraf 188 StGB angezeigt wird – des berühmten „Schwachkopf-Paragrafen“, den insbesondere er selbst mit seinem Strafantrag wegen eines harmlosen Memes bekanntgemacht hat. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen den ehemaligen Wirtschaftsminister – eigentlich würde ihm sogar eine Haftstrafe drohen.

Denn Habeck wurde vom BSW und dessen Frontfrau Sahra Wagenknecht wegen Verleumdung nach Paragraf 188 angezeigt – seit der Rechtsverschärfung ist hierfür eine Mindeststrafe von sechs Monaten Haft vorgesehen. Weil er der Partei unterstellte, aus dem Ausland für Agitation bezahlt zu werden, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Dresden gegen Habeck. Oder besser gesagt: ermittelte.

Denn eine Aufhebung der Immunität Habecks hat der Bundestag einfach abgelehnt – und damit den letzten Beweis erbracht, dass die Gleichheit vor dem Gesetz in Deutschland immer weniger Realität und immer mehr Wunschdenken ist.

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