Was Gesundheitsministerin Warken als Reform der Pflegeversicherung ausgibt, ist in Wirklichkeit ein Katalog von Leistungskürzungen und Mehrbelastungen auf Kosten der Schwächsten der Gesellschaft und der (noch) arbeitenden Bevölkerung. Zudem löst sie keines der grundsätzlichen Probleme und gefährdet den Generationenvertrag.
Im Detail sehen die Pläne der Bundesgesundheitsministerin folgende Maßnahmen vor:
Strengere Einstufung in Pflegegrade (besonders Grade 1–3): Höhere Hürden durch angepasste Begutachtungskriterien: „Angepasste Begutachtungskriterien“ bedeutet im Klartext, die Zahl der Leistungsempfänger durch verschärfte Regeln und die damit verbundene Verweigerung einer Pflegestufe so gering wie möglich zu halten. Ohne Pflegestufe werden die Betroffenen und ihre Angehörigen mit ihren Problemen alleingelassen.
Höhere/länger dauernde Eigenanteile im Pflegeheim: Zuschüsse der Pflegekasse zu den Heimkosten steigen später (z. B. höhere Stufen erst nach 18 statt 12 Monaten). Dadurch bleiben die monatlichen Eigenanteile länger voll oder höher bestehen. Schon heute übersteigen die Eigenanteile die Rentenhöhe deutlich (3.245 Euro im ersten Jahr gegenüber 1.913 Euro Eckrente nach 45 Jahren, die gerade bei Frauen kaum jemand erreicht). Die Folge ist die vollständige Plünderung des angesparten Vermögens (so vorhanden), der Zwangsverkauf von Wohneigentum und die finanzielle Belastung der Kinder.
Wenn keine häusliche Unterstützung mehr finanziert wird, werden die Betroffenen mit ihren Einschränkungen alleingelassen.
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