Es war wirklich eine Bombe, die SPD-Chefin Bärbel Bas am Donnerstag im Bundestag platzen ließ. In einer Debatte anlässlich des Internationalen Frauentages sagte die Arbeits- und Sozialministerin am Ende ihrer Rede: „Kommt ein neues Wahlrecht, kann das nur mit Parität verabschiedet werden“.
Parität im Wahlrecht – es ist nichts Geringeres als ein verfassungswidriger Angriff auf die freie Wahl, was Bärbel Bas hier fordert. Schon in der Vergangenheit waren entsprechende Bestrebungen phänomenal an den Grenzen der Verfassung gescheitert. In Brandenburg war ein von SPD und Linken beschlossenes Paritätsgesetz, wie es auch Bas jetzt fordert, vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden. Denn die Parteien würden so „in ihrer Organisations- und Programmfreiheit, der Wahlvorschlagsfreiheit der Partei und der Chancengleichheit der Parteien verletzt“, teilte das Gericht damals mit: Der Grundsatz der Freiheit der Wahl gelte auch für Parteien bereits im Vorfeld der Wahl.
Es sei ihre grundlegende Aufgabe, die Offenheit des Willensbildungsprozesses vom Volk hin zu den Staatsorganen zu gewährleisten – auch im Rahmen ihrer Kandidaten-Aufstellung, erklärte der Verfassungsgerichtshof weiter. Dieser Prozess müsse frei von inhaltlicher staatlicher Einflussnahme bleiben. Durch das Paritätsgesetz entziehe der Gesetzgeber dem demokratischen Willensbildungsprozess einen wesentlichen Teil, indem er auf die Zusammensetzung der Listen Einfluss nehme.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











