Zur überraschenden Wahl eines AfD-Kandidaten für den Verfassungsgerichtshof in Thüringen durch CDU und BSW zeigen sich die Hintergründe. Wie Apollo News aus informierten Kreisen erfuhr, legte eine informelle Form des Zusammenwirkens zwischen CDU und AfD die Grundlage für den Durchbruch durch die Brandmauer, welchen die Wahl des AfD-Mannes Wittig darstellt. Er wurde am Mittwoch mit Stimmen von AfD, CDU und BSW zum stellvertretenden Mitglied am Verfassungsgerichtshof gewählt.
Nach Apollo News-Informationen stellten sich beide Kandidaten zunächst bei der jeweils anderen Fraktion vor – der CDU-Kandidat bei der AfD-Fraktion und umgekehrt. AfD-Kandidat Bernd Falk Wittig trat auch vor der BSW-Fraktion auf; die anderen Fraktionen lehnten seine Vorstellung ab. Die AfD wiederum hatte den Unions-Kandidaten, Berufsrichter Michael Obhues, zu sich eingeladen – er entsprach dieser Einladung auch. Diese gegenseitige Vorstellung legte die Grundlage für das weitere Fortkommen.
Thüringen befindet sich in der Frage der Ernennung von Verfassungsrichtern in einer Blockadesituation: Die AfD verfügt über eine Sperrminorität, ohne sie kann im Landtag keine nötige Zweidrittelmehrheit erreicht werden. Gleichzeitig haben bisher alle Fraktionen Wahlen von AfD-Kandidaten blockiert, weil sie prinzipiell jeden von der AfD nominierten Kandidaten für ungeeignet erachteten. Um diese Blockade im Sinne des Freistaates aufzulösen, kam es zwischen Union und AfD zu dieser Art von Zusammenwirken.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











