Im Juli beschloss der rheinland-pfälzische Landtag ein Gesetz, das es der AfD bald verbieten könnte, Fraktionsmitarbeiter, die der Partei angehören, von staatlichen Geldern zu bezahlen – faktisch dürften Fraktionsmitarbeiter im Landtag also nicht der AfD angehören, ohne dass auf die Partei erhebliche Kosten zukämen (Apollo News berichtete). Jetzt klagt die AfD Rheinland-Pfalz gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes.
Der Antrag auf Einleitung eines Normenkontrollverfahrens wurde am Dienstag stellvertretend durch den AfD-Landeschef Jan Bollinger, vertreten durch die renommierte Anwaltskanzlei Höcker, vor dem Gericht eingereicht. Der 55 Seiten umfassende Antrag liegt Apollo News exklusiv vor.
Konkret werden durch das Gesetz „verfassungsfeindliche Abgeordneten- und Fraktionsbeschäftigte“ von einer Bezahlung durch staatliche Mittel ausgeschlossen – davon könnten Mitglieder der AfD bald betroffen sein. Schließlich wird die Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ gewertet – infolge einer Klage der Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln zog die Behörde die Einschätzung durch eine „Stillhaltezusage“ lediglich vorläufig aus der Öffentlichkeit zurück.
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