Wo er nichts beweisen kann, beginnt der Verfassungsschutz auch schon mal zu phantasieren. Das BfV sagt nicht, Maaßen sei ein Antisemit. Damit vertrüge es sich nicht, dass Maaßen ständig den importierten Antisemitismus kritisiert. Aber das BfV behauptet, er verbreite „antisemitische Narrative und Topoi“. Er nutze „tradierte antisemitische Erzählmuster und Assoziations- und Argumentationsketten“. Und er greife auf „klassische, mehr oder weniger codierte, antisemitische Stereotype“ zurück. Er bediene und fördere dadurch antisemitische Ressentiments. Das sei darauf gerichtet, „die Menschenwürde als Schutzgut der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beseitigen beziehungsweise außer Geltung zu setzen“. Begründet wird dies damit, dass Maaßen vor einem neuen Totalitarismus warne, der durch verbündete sozialistische und globalistische Kräfte angestrebt werde. Die politische Ideologie einer Verschmelzung der vormals sozialistischen Linken mit dem Wirtschaftsliberalismus bedrohe und zersetze nach Maaßens Meinung die westlichen Gesellschaften und Staaten. Dieser Prozess sei seiner Ansicht nach von „Pseudolinken“ und kleinen „globalen Vermögenseliten“ beziehungsweise „Wirtschaftsglobalisten“ getragen, die eine „neue Weltordnung“ schaffen wollten – zulasten der „produktiven bürgerlichen Eliten“, der „normalen, regional verwurzelten Menschen“, die „in eine anonyme, atomisierte Masse“ verwandelt würden, „die leicht zu kontrollieren und zu manipulieren“ sei.
Das sind kulturkritische Äußerungen, über die man – wie über alles, was jemand über die großen Weltzusammenhänge sagt – streiten kann. Aber warum soll das antisemitisch sein? Weil das Narrativ, es gebe eine global agierende, mächtige und vermögende Elite, die Politik und Medien beeinflusst, um Macht und Vermögen zu erlangen, deckungsgleich mit antisemitischen Erzählungen sei und „daher auch ohne explizite Benennung von Juden als Akteure im Hintergrund eindeutig als antisemitisch erkennbar“ sei. Des von Maaßen beschriebenen Vorgehens, „also des zielgerichteten und kombinierten Einsatzes der Ordnungssysteme, um traditionelle gesellschaftliche und nationalstaatliche Strukturen zu zerstören und daraus eigenen (materiellen) Vorteil zu ziehen“, seien Juden bereits Anfang des 20. Jahrhunderts in der antisemitischen Schrift „Die Protokolle der Weisen von Zion“ bezichtigt worden.
Wie soll Maaßen sich gegen eine solche Argumentation eigentlich wehren? Was der Verfassungsschutz ihm vorwirft, ist ein Antisemitismus ohne Juden. Er spricht von „globalen Vermögenseliten“, die bestimmte Ziele verfolgten, die er für schädlich hält. Es ist naheliegend anzunehmen, dass er sich dabei auf Schriften von Klaus Schwab bezieht und auf das World Economic Forum (WEF). Darf man das, was diese Leute in Schriften und Reden propagieren, nicht kritisieren? Natürlich darf man das, und man darf es auch scharf kritisieren. Indem das BfV eine Parallele zu „antisemitischen Erzählungen“ konstruiert, versucht es, Kritik an der Agenda des WEF unmöglich zu machen. Aber Kritik an allem, was weltweit politisch geschieht, muss in einer demokratischen und offenen Gesellschaft möglich sein. Nicht der Kritiker „globalistischer Eliten“ ist ein Verfassungsfeind, sondern derjenige, der ihm die Kritik verbieten will, liefert einen Anhaltspunkt dafür, die Meinungsfreiheit und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung abzulehnen.
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