Müssen die Grünen verboten werden? Können wir es uns noch länger leisten, dass die LINKEN in Parlamenten ihr Unwesen treiben und die Verstaatlichung der Wirtschaft vorantreiben – als Rechtsnachfolger der Mauerschützenpartei SED? Müssen beide Parteien als gesichert verfassungsfeindliche Parteien angesehen und verboten werden? Hiermit eröffne ich stellvertretend für das Bundesamt für Verfassungsschutz den „Prüffall Grün“ und den „Prüffall Rot“. Wenn das Amt schon seiner Pflicht nicht nachkommt – ich erfülle meine Bürgerpflicht, dieses Land vor seinen inneren Feinden zu schützen.
Die erste Frage ist: Gibt es „tatsächliche Anhaltspunkte“ für die Verfassungsfeindlichkeit und Voraussetzung für die Eröffnung eines Parteienverbots?
Bei der Untersuchung im „Prüffall Grün“ gehe ich vor wie „Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)“. Sie hat 2026 ein gewaltiges, rund 3.060 Seiten umfassendes Rechtsgutachten zur Frage veröffentlicht, ob die AfD die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt. Das Gutachten ist auch in der Neuerwerbungsliste des Bundestages so verzeichnet. und hat die Verbotsdiskussion befeuert.
Bei der Vorarbeit wurde dabei Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt, um riesige Mengen an AfD-Material nach potentiell relevanten Aussagen zu durchsuchen und vorzusortieren. Auch Verfassungsschutzbehörden dürfen KI inzwischen teilweise ausdrücklich zur Datenanalyse einsetzen. So heißt es im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz von 2026 ausdrücklich, dass Systeme mit „mathematisch-statistischen Verfahren, wie maschinellem Lernen und künstlicher Intelligenz“ zur Filterung, Sortierung und Priorisierung personenbezogener Daten eingesetzt werden dürfen. Auch Zusammenhänge zwischen Personen, Gruppen, Institutionen und Objekten können automatisiert analysiert werden.
Das erklärt die 1.000 Seiten, mit denen bereits im Mai 2025 das Bundesamt für Verfassungsschutz der AfD Verfassungsfeindlichkeit nachweisen wollte – eine monströse Aneinanderreihung von diversen Zitaten, ohne Kontext und Einordnung. Darüber habe ich mehrfach geschrieben.
Jetzt mache ich mir diese Methoden zu eigen – mit KI künstlicher Intelligenz untersuche ich LINKE und Grüne auf ihre Verfassungsfeindlichkeit. Allerdings: Jedes Zitat wird in den Kontext gesetzt, und damit erfolgt eine faire Einordnung. Darauf verzichtet bekanntlich der Inlandsgeheimdienst. TE dagegen bekennt sich zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und einer fairen Diskussion.
Prüf-Fall Grün 1, Annalena Baerbock: Wählerwille zweitrangig
Baerbock erklärte 2022 in Prag sinngemäß, sie werde ihr Versprechen hinsichtlich umfangreicher und weitreichender Waffenlieferungen gegenüber der Ukraine einhalten, „egal, was meine deutschen Wähler denken“. Der Wortlaut ist hier dokumentiert.
Verdachtsmoment: Ein Regierungsmitglied erklärt den Willen der eigenen Wähler ausdrücklich für nachrangig gegenüber einem außenpolitischen Versprechen. Das könnte man als Distanz zum Demokratieprinzip des Artikels 20 GG deuten.
Einordnung: Sie sagte zugleich, die Wähler könnten sie bei der nächsten Wahl dafür bestrafen. Baerbock bestritt das Wahlrecht nicht, sondern nahm gerade die spätere Abwahl in Kauf. Politisch arrogant – verfassungsfeindlich eher nicht.
Allerdings: In den Verfassungsschutzberichten zur AfD fehlen derartige Einordnungen. Zitate werden aus dem Kontext gerissen und ohne tiefergehende Analyse zum Nachteil der Betroffenen aneinandergereiht – die natürlich nicht gehört werden dazu. „Im Zweifel für den Angeklagten“, das gilt hier nicht – es geht um das Ziel der Verurteilung.
So würde die Behörde im Fall AfD urteilen: Die Äußerung begründet jedenfalls einen nicht völlig unerheblichen Anfangsverdacht auf ein instrumentelles Verhältnis zum Souverän.
Prüf-Fall Grün 2, Robert Habeck: Mit Deutschland nichts anzufangen
Habeck schrieb: „Vaterlandsliebe also fand ich stets zum Kotzen. Ich wusste mit Deutschland noch nie etwas anzufangen und weiß es bis heute nicht.“
Das Zitat stammt tatsächlich aus seinem Buch Patriotismus – Ein linkes Plädoyer. Im Zusammenhang versucht Habeck allerdings, einen „linken Patriotismus“ zu begründen. Herkunft und Kontext des Zitats.
Verdachtsmoment: Wer mit dem Verfassungsstaat, dessen Regierung er später angehört, „nichts anzufangen“ weiß, zeigt zumindest ein ungewöhnliches Verhältnis zum staatlichen Gemeinwesen, seiner Rechts- und Gesellschaftsordnung
Einordnung: Das Grundgesetz verpflichtet weder Bürger noch Minister zu Vaterlandsliebe. Man darf Deutschland sogar zum Kotzen finden. Genau das schützt die Verfassung.
So würde die Behörde im Fall AfD urteilen:
Die offene emotionale Delegitimierung des Staatswesens ist als möglicher Hinweis auf eine staatsdelegitimierende Bestrebung unterhalb der Strafbarkeitsschwelle zu würdigen. Meinungsäußerungen unterliegen zwar der Meinungsfreiheit, aber lassen Rückschlüsse auf die Verfassungstreue zu. In diesem Fall: Robert Habeck ist ein Staats-Delegitimierer.
Prüf-Fall 3, Göring-Eckardt: Der drastische Umbau des Landes
PUTINS KRIEG: Donnerschlag! CIA-Chef in Moskau! USA im Dialog mit Russland zur Ukraine? I WELT LIVE














