Die Bundesregierung will Internetanbieter verpflichten, IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Damit sollen Behörden Straftaten besser verfolgen können. Kritiker sprechen von „Massenüberwachung“ ohne Anlass und befürchten eine viel längere Speicherung. Die nun geplante neue Speicherpflicht soll vor allem für eine höhere Aufklärungsrate auch bei sogenannter Hasskriminalität sorgen.
Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen künftig alle von ihnen vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat das Kabinett auf den Weg gebracht. IP-Adressen sind eine Art Personalausweis im Internet, mit der ein Nutzer (Computer, Laptop, Smartphone) identifiziert werden kann. Da sie immer wieder neu vergeben wird, ist es ohne eine Speicherpflicht schwierig, nachträglich nachzuvollziehen, wer eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt verwendet hat.
AfD hat verfassungsrechtliche Bedenken
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











