Der türkische Islamverband Ditib ist mit seiner Klage gegen den staatlich organisierten Islamunterricht in Hessen gescheitert. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies den Versuch ab, das seit 2019 bestehende Unterrichtsmodell zu stoppen.
Neben dem bekenntnisorientierten Islamunterricht, den Ditib in Kooperation mit dem Land Hessen anbietet, gibt es seit fünf Jahren auch einen ausschließlich staatlich verantworteten Islamunterricht. Dieser vermittelt Wissen über die Religion, versteht sich aber nicht als Glaubensunterweisung. Ditib hatte darin ein „Konkurrenzangebot“ gesehen und auf Unterlassung geklagt.
Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. In der Gesamtbetrachtung handele es sich nicht um Religionsunterricht im Sinne von Glaubensvermittlung, sondern um ein neutrales Bildungsangebot, das mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar sei. Eine Verletzung der Grundrechte von Religionsgemeinschaften liege nicht vor.
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