Von „Verfassungsbruch“ und „eingestaubten Gesetzen“ aus dem 18. Jahrhundert, die nun zur Anwendung kommen – davon ist aktuell die Rede, wenn die deutsche Presse über Trumps Migrationskurs berichtet. Denn der US-Präsident lässt in seiner zweiten Amtszeit keinen Stein auf dem anderen.
Schon in seiner ersten Amtszeit war Grenzschutz Top-Priorität für seine Regierung, aber diesmal zieht sein Team alle Register. Nicht nur in einem verschärften Rahmen der bisher gängigen Methoden wollen sie illegale Einwanderung in die USA bekämpfen, sondern diesmal wirklich alles rechtlich Mögliche ausschöpfen.
Daher kam auch die von deutschen Medien so gerne kritisierte Anwendung des „Alien Enemies Act“ von 1798. Dieses Gesetz, egal ob über 200 Jahre alt (dies ist schließlich die US-Verfassung auch), ist weiterhin vollständig in Kraft und erlaubt die Abschiebung von ausländischen Staatsbürgern einer feindlichen Macht.
Im Kampf gegen südamerikanische Kartelle und deren Menschen- und Drogenschmuggel quer über die US-Grenze hatte Trump gleich zu Beginn seiner Amtszeit mehrere Kartelle als ausländische Terrororganisationen eingestuft. Die Behandlung solcher nichtstaatlichen Akteure als Feinde nach US-Gesetzen mag dabei in diesem Fall neu wirken, völlig absurd ist sie aber nicht: Mit ähnlichen Argumenten ging die Bush-Regierung etwa gegen Al-Qaida-Terroristen vor. Die Logik ist jedenfalls einfach: Wer als Ausländer in den USA lebt und Mitglied in einer solchen „feindlichen“ Gang ist, kann nach dem „Alien Enemies Act“ direkt abgeschoben werden.
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