Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Deutschland darf weiterhin eine transkritische Ratgeberbroschüre verbieten. Das entschied jetzt ein Verwaltungsgericht. Die Broschüre einer bekannten transkritischen Feministin, die als Elternratgeber konzipiert ist, bleibt damit untersagt. Die Herausgeberin hatte gegen das Verbot geklagt – ohne Erfolg.
Die Prüfstelle begründete die Indizierung damit, dass die Broschüre „Transsexualität grundsätzlich dem Kultischen“ zurechne. Inhalte der Broschüre stuften Transsexualität in einer Weise ab, die als jugendgefährdend zu bewerten sei. In der Folge sei ein Verbot zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gerechtfertigt.
Dem scheint sich das Verwaltungsgericht Köln anzuschließen. Es argumentiert, dass durch die Inhalte der Broschüre Minderjährige Gefahr liefen, in „sozial-ethische Verwirrung gestürzt zu werden“ – welche Inhalte das konkret seien, macht das Gericht nicht explizit transparent. Das Urteil liegt NIUS vor.
STADE: Sechsfacher Mord wegen Sorgerecht! Neue Details! Patentante auch im Fokus | WELT STREAM












