Der österreichische Aktivist Martin Sellner darf bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD im baden-württembergischen Ettlingen auftreten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem Eilverfahren entschieden und damit eine anderslautende Auflage der Vorinstanz aufgehoben.
Die AfD plant in der Mehrzweckhalle „Kasino“ einen sogenannten Bürgerdialog unter dem Titel „Remigration – Theorie und Praxis“. Im Vorfeld war darüber spekuliert worden, dass Sellner als Redner auftreten könnte. Die Stadt Ettlingen hatte daraufhin den Mietvertrag für die Veranstaltungsräume gekündigt. Als Begründung verwies sie auf das Diskussionsthema sowie auf die Einladung der brandenburgischen AfD-Abgeordneten Lena Kotré, die im Januar an einer Veranstaltung mit Sellner teilgenommen hatte.
Ein AfD-Mitglied des Ettlinger Gemeinderats wandte sich per Eilantrag an das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Dieses entschied, die Stadt müsse der AfD zwar einen Saal zur Verfügung stellen, Sellners Auftritt dürfe jedoch nicht untersagt werden. Zur Begründung hieß es, im Fall seiner Teilnahme sei „mit rassistischen Äußerungen zu rechnen, die gegen die Menschenwürde verstießen und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründeten“.
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