Staatsrechtler Dietrich Murswiek über AfD-Gutachten: „Der Verfassungsschutz verletzt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit“

vor etwa 1 Jahr

Staatsrechtler Dietrich Murswiek über AfD-Gutachten: „Der Verfassungsschutz verletzt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit“
Bildquelle: NiUS

Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek kritisiert gegenüber NIUS das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes als größtenteils „irrelevant“. Es handle sich in erster Linie um eine bloße Sammlung von Meinungsbeiträgen und nicht um ein Gutachten im eigentlichen Sinne. Murswiek sieht durch die Arbeit des Verfassungsschutzes die Meinungsfreiheit in Deutschland bedroht. Der Inlandsgeheimdienst verletze selbst das „Demokratieprinzip“. NIUS gibt die erste Einschätzung des emeritierten Professors für Staats- und Verwaltungsrecht in vollem Wortlaut wieder:

„Das sogenannte Gutachten des BfV über die AfD ist strenggenommen kein Gutachten, sondern größtenteils eine Sammlung von Meinungsäußerungen, die das BfV bewertet, ohne zu prüfen, ob ein anderes – zu einer anderen Bewertung führendes – Verständnis der jeweiligen Äußerung möglich wäre.

Eine gründliche Auswertung des Gutachtens wird viel Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb kann ich noch nicht definitiv beurteilen, ob das BfV mit seiner Gesamtbewertung der AfD recht hat. Was sich aber auf den ersten Blick bereits sagen lässt: Viele der Zitate, mit denen das BfV seine These, die AfD sei rechtsextremistisch, belegen will, sind verfassungsschutzrechtlich irrelevant.

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