Der Verfassungsrechtler Rupert Scholz betrachtet das Auswahlverfahren für die Richter des Bundesverfassungsgerichts als „im Ergebnis nicht demokratisch“. Durch den Ausschluss der AfD fehle es dem Bundesverfassungsgericht heute an „demokratischer Grundlegitimation“, argumentiert der frühere CDU-Politiker in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Denn derzeit kommt es im Deutschen Bundestag zu folgender Problematik: Obwohl AfD und Die Linke seit vielen Jahren in Fraktionsstärke vertreten sind, werden beide Parteien bei der Suche nach neuen Verfassungsrichtern übergangen. Da bislang auch ohne Beteiligung ihrer Parlamentarier die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag erreicht werden konnte, kam es darüber jedoch nie zum offenen Konflikt – doch das hat sich jetzt geändert.
Zum Verständnis: Bundestag und Bundesrat wählen jeweils acht Verfassungsrichter. Bisher verteilen die Parteien die (informellen) Vorschlagsrechte im Bundestag wie folgt: Auf die Union entfallen zwei, für die SPD sind es drei, die Grünen erhalten einen Vorschlag und die FDP zwei. Das grüne Vorschlagsrecht hatte vor 2001 die SPD inne, die beiden Vorschlagsrechte der FDP waren vor 2010 beziehungsweise vor 2023 für die Union vorgesehen. Von 1972 bis 2001 waren die vom Bundestag gewählten Richter des Verfassungsgerichts paritätisch von Union und SPD vorgeschlagen worden. An dieser Stelle wurden also schon in jüngerer Vergangenheit Änderungen vorgenommen.
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