Verena Hubertz’ Bundesbauministerium eröffnet Kommunen in einem neuen Referentenentwurf zur „Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ die Möglichkeit, Immobilieninteressenten am Hauskauf zu hindern, wenn diese unliebsame Meinungen vertreten. Das berichtet Nius. Demnach will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf aus dem Hause der SPD-Politikerin die „räumliche Wirkung organisierter Kriminalität sowie rechts-, links- oder religiös motivierter extremistischer Bestrebungen“ eindämmen.
Dafür sollen Kommunen ein Vorkaufsrecht bei Immobilien erhalten, wenn Kaufinteressenten vom Verfassungsschutz oder vom Bundeskriminalamt als Extremisten gebrandmarkt werden. Bei einem Extremismusverdacht bezüglich der Interessenten soll den Kommunen dafür vorab ein Auskunftsrecht bei den beiden Behörden eingeräumt werden. Zu diesem Zweck ist zusätzlich eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes geplant.
In einer Handreichung wird laut Nius etwa das „Nazi-Kiez“ in Dortmund-Dorstfeld als Beispiel für einen von Rechtsextremisten besetzten Raum genannt – das trifft dort tatsächlich auch zu. Von der geplanten Regelung wären jedoch wohl nicht nur echte Neonazis betroffen, sondern alle vom Verfassungsschutz als vermeintliche Rechtsextremisten oder Staats-Delegitimierer gebrandmarkten Personen, etwa AfD-Aktivisten und -Politiker.
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