Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Auswärtigen Amt eine Grenze gezogen, die für Ministerien unbequem werden dürfte. Die Behörde muss Kurznachrichten der früheren Bundesaußenministerin Annalena Baerbock offenlegen, mit denen sie bei anderen Staaten um Zustimmung zu einer UN-Resolution warb. Geklagt hatte die Transparenz-Plattform „Frag den Staat“ (Aktenzeichen lautet VG 2 K 3/24).
Das Gericht stellte klar, dass dienstliche SMS amtliche Informationen sein können, wenn sie objektiv aktenrelevant sind. Erstmals verpflichtete damit ein Gericht eine Bundesbehörde unmittelbar zur Herausgabe von Smartphone-Nachrichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Für das deutsche Aktenzugangsrecht ist das ein Einschnitt.
Das Auswärtige Amt hatte den Antrag von „Frag den Staat“ 2023 zunächst abgelehnt, wie heise online berichtet. Die Begründung: Mobilfunkdaten seien generell nicht „veraktungswürdig“, relevante Inhalte würden ohnehin in gesonderten Vermerken festgehalten. Die Berliner Richter ließen diese Ausrede nicht gelten. Gerade im diplomatischen Kontext könne der genaue Wortlaut einer Nachricht erheblichen Informationswert besitzen. Eine Zusammenfassung in Nebenakten reicht also nicht aus, wenn der originale Wortlaut politisch und dienstlich relevant ist.
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