„Shlomo Finkelstein“: Behörden hörten monatelang Telefone im Umfeld von rechtem Streamer ab

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„Shlomo Finkelstein“: Behörden hörten monatelang Telefone im Umfeld von rechtem Streamer ab
Bildquelle: Apollo News

Im Fall des rechten YouTubers und Streamers Aron P. alias „Shlomo Finkelstein“ sind neue Details über das Vorgehen der Behörden ans Licht gekommen. P. war im August verhaftet worden, nachdem er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde (Apollo News berichtete exklusiv). Um den recht zurückgezogen lebenden Streamer ausfindig zu machen, überwachten die Behörden im großen Stil dessen Umfeld, u.a. seinen Streamer-Kollegen KasperKast – das bestätigte die Staatsanwaltschaft Köln gegenüber Apollo News. Es ist demnach zu „gerichtlich angeordneten Telefonüberwachungsmaßnahmen“ gekommen – als „letztes Mittel“, um den Aufenthaltsort des Verurteilten herauszubekommen. Gegen die von den Maßnahmen betroffenen Personen wird dabei nicht selbst ermittelt, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Ein Streamer-Kollege von P. erklärt den Vorgang selbst in einem Video, er sei monatelang überwacht worden. Das sei ihm in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Köln mitgeteilt worden, die ihn im Nachgang über die Überwachung sowie deren Zeitraum informierte. Demnach war der Telefonanschluss des YouTubers, der mit seinen YouTubekanälen „Idiotenwatch“ und „KasperKast“ bekannt ist, vom 16. Mai an fast drei Monate lang überwacht worden, um P. ausfindig zu machen. Alle seine Gespräche wurden aufgezeichnet. Die Überwachung endete am 14. August, einen Tag, nachdem P. in Frankfurt (Oder) festgenommen wurde.

P. wurde wegen Volksverhetzung ursprünglich zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt – hatte aber offenbar gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Insgesamt soll er drei Auflagen gehabt haben, von denen er zwei nicht befolgt haben soll, wie aus den Gerichtsakten zu dem Fall hervorgeht. Er war verpflichtet, sich bei einem Umzug unverzüglich bei den Behörden umzumelden und sollte eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen. Diese Auflagen erfüllte P. offenbar nicht, weil er nicht an seiner gemeldeten Adresse gewohnt hat und ihn deshalb die Briefe nicht erreicht haben.

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