Jan Böhmermann hatte in einer Folge seiner Sendung „Magazin Royale“ den Eindruck erweckt, dass der damalige Cyberabwehr-Chef Arne Schönbohm Kontakte zum russischen Geheimdienst gehabt haben soll. Er hatte ihn als „Cyberclown“ bezeichnet. Der ging dagegen vor Gericht. Das Oberlandesgericht München machte am Donnerstag deutlich, dass es sich bei der Sendung aus dem Jahr 2002 „bestenfalls“ um eine „schlampige Recherche“ handele, wie Welt berichtet.
Der Richter hatte dem ZDF und Schönbohm einen Vergleich vorgeschlagen. In einer vorherigen Instanz hatte das Landgericht München I entschieden, dass der Sender vier Aussagen über Schönbohm nicht weiter verbreiten darf. Ansonsten drohe eine Strafe von 250.000 Euro. Dagegen legte der Sender Berufung ein. Auch der frühere Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte Berufung eingelegt, weil seine Forderung nach einer Entschädigung abgelehnt worden war.
In der Argumentation machte der Richter deutlich, dass er dem Landgericht folgen werde. Auch er sieht die vier beanstandeten Aussagen nicht als satirische Zuspitzung, sondern als unwahre Tatsachenbehauptung an. Die Aussagen von Jan Böhmermann führten dazu, dass der BSI-Chef massiv in die öffentliche Kritik geriet und letztlich seinen Job verlor. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die damalige Innenministerin Nancy Faeser dafür kritisiert, „dass die Beklagte ihrer Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachgekommen ist, indem sie sich nicht stärker schützend vor den Kläger gestellt hat“.
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