Im November tritt in Baden-Württemberg eine Änderung der Meldeverordnung in Kraft. Demnach werden der Polizei und dem Landeskriminalamt frühere Namens- und Geschlechtseinträge von Transpersonen künftig automatisch übermittelt. Das ermögliche den Beamten, „gespeicherte personenbezogene Daten in polizeilichen Datensystemen zu aktualisieren“, erklärt das von Thomas Strobl (CDU) geführte Landesinnenministerium in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.
Bisher schränkt das Offenbarungsverbot, das im Selbstbestimmungsgesetz festgehalten ist, den Zugriff auf frühere Geschlechts- und Namenseinträge ein. Die Ermittlung der Daten war bislang nur bei Verdachtsfällen möglich. Dadurch ergebe sich dem Innenministerium zufolge jedoch das Problem, dass die hinterlegten Informationen „nicht mehr oder nicht mehr eindeutig zugeordnet werden“ können.
Man benötige die Daten zur Einordnung von Gefahrenlagen und für Zuverlässigkeitsprüfungen. Eine Unkenntnis über die entsprechenden Daten berge „stets die Gefahr folgenschwerer Fehlbeurteilungen und -entscheidungen“. Das Innenministerium betont, dass es insbesondere bei „Extremismus und Terrorismus“ dringend geboten sei, „derartige Wissenslücken zu verhindern“.
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