Frauke Brosius-Gersdorf wollte sich am Dienstagabend bei Markus Lanz aus der Affäre ziehen, die rund um ihre Nominierung für das Bundesverfassungsgericht entstanden ist. In ihrer Rechtfertigung äußerte die Professorin sich allerdings bemerkenswert – und erklärte, ihre Forderung nach einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs fände sich auch im Koalitionsvertrag wieder.
„Im Koalitionsvertrag steht genau das, was ich vorgeschlagen habe, im Ergebnis“, erklärte Brosius-Gersdorf. Dort hieße es nämlich, „dass die Koalition für eine Ausweitung der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaftsabbrüchen ist. (…) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es eine Leistungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen nur geben, wenn er rechtmäßig ist. Also geht auch der Koalitionsvertrag davon aus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist“, argumentierte die Juristin. „Das heißt: Im Ergebnis passt zwischen den Koalitionsvertrag und meine wissenschaftliche Position kein Blatt.“
Um das Thema Schwangerschaftsabbruch war im Vorfeld und auch während der Koalitionsverhandlungen hart gerungen worden: Aus der SPD drohte beispielsweise die Frauen-Vereinigung mit einem Nein zum Vertrag, wenn Paragraph 218a, der Abtreibungen im Grundsatz für rechtswidrig und strafbar erklärt, nicht gestrichen würde.
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