Das Berliner Kammergericht hat den Versuch von Correctiv abgewiesen, juristisch gegen die Kritik des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau (CDU) am Bericht zum Potsdamer Treffen vorzugehen, wie die Junge Freiheit berichtet. Nach dem Hinweis des Gerichts auf die Aussichtslosigkeit zog das Medienhaus den Antrag zurück und die zuvor ergangene Entscheidung des Landgerichts Berlin wird damit rechtskräftig.
Vosgerau legte in einem Spendenaufruf dar, dass Correctiv die angeblichen Äußerungen Martin Sellners zur Remigration beim Potsdamer Treffen nicht als Tatsachenaussagen, sondern lediglich als Meinungsäußerungen veröffentlicht habe – eine Vorgehensweise, die presse- und äußerungsrechtlich keinen Angriffspunkt bietet.
Correctiv versuchte erfolglos, diese Darstellung verbieten zu lassen. Laut den Urteilen hat das Medienhaus jedoch entweder keine Tatsachenbehauptungen oder keine falschen Tatsachen verbreitet. Das Landgericht Berlin stellte in seiner Urteilsbegründung nach einer Klage von Correctiv gegen die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch bereits fest, dass die von von Storch als „dreckige Correctiv-Lügen“ bezeichneten Aussagen rechtlich zulässige Meinungsäußerungen sind, wogegen Correctiv ebenfalls verlor.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











