„Klargestellt“, schreibt die Bundesregierung am Mittwoch auf Instagram, „Männer zwischen 17 und 45 Jahren brauchen sich nicht vor einem Auslandsaufenthalt bei der Bundeswehr abzumelden.“ Die Worte „nicht“ und „abmelden“ sind farbig markiert, sodass sie sofort ins Auge fallen. Dabei hat die Regierung noch keine offizielle Vorschrift erlassen, die die Genehmigungspflicht aufhebt. Diese Verwaltungsvorschrift soll erst im Laufe der Woche kommen, wie Boris Pistorius der dpa sagte.
Die noch zu erlassende Vorschrift soll regeln, dass die Genehmigung grundsätzlich als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Darauf bestehe ein Rechtsanspruch, teilte das Ministerium LTO mit. Die Änderung des Wehrpflichtgesetzes trat am 1. Januar in Kraft. Darin heißt es, dass Paragraf 3 auch „außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls“ gelte. Dieser Paragraf besagt, dass Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, genehmigt werden müssen.
„Mir sind unbürokratische und handhabbare Verfahren wichtig. In der aktuellen Friedenszeit wird es keine Genehmigungsverfahren geben“, sagte Boris Pistorius. Alle zwischen 17 und 45 Jahren sollten „selbstverständlich verreisen“ dürfen. Der Jurist Matthias Kneissl argumentiert, dass eine Verwaltungsvorschrift nicht ausreichend sei, da sie nur intern gelte. Es brauche eine Gesetzesänderung oder eine Allgemeinverfügung, auf die Bürger sich berufen könnten, sagte er.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











