Unter Paragraf 64 des Bundesbeamtengesetzes ist ein entscheidendes Kriterium für die Erhebung in den Staatsdienst vorgesehen: die „Eidespflicht“. Nur wer sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, darf verbeamtet werden. Mit der Neueinstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wird dieser Paragraf jetzt auf die Probe gestellt: Dürfen AfD-Mitglieder künftig überhaupt noch als Beamte oder überhaupt im Staatsdienst tätig sein?
Grundsätzlich ist das möglich. Die Frage ist allerdings, ob Bund und Länder das zulassen. Im SPD-regierten Saarland forderten die aktuell bei sechs Prozent stehenden Grünen unmittelbar nach der Neueinstufung am Freitag eine Überprüfung der AfD-Mitglieder im Staatsdienst (Apollo News berichtete). Auch die Innenminister von Hessen und Bayern brachten eine individuelle Überprüfung ins Spiel.
„Wir werden prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat“, verkündete der hessische Innenminister, Roman Poseck, gegenüber Bild. Sein bayerischer Amtskollege, Joachim Herrmann, pflichtete ihm bei: „Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss.“
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











