NIUS gewinnt vor Gericht gegen Antifa-Fotografen Hardy Krüger – hier lesen Sie, was wir alles über ihn behaupten dürfen

vor 11 Monaten

NIUS gewinnt vor Gericht gegen Antifa-Fotografen Hardy Krüger – hier lesen Sie, was wir alles über ihn behaupten dürfen
Bildquelle: NiUS

In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Berlin II den Antrag des dezidiert linken Fotojournalisten Hardy Krüger auf eine einstweilige Verfügung gegen das Nachrichtenportal NIUS vollständig abgewiesen. Krüger, der sich selbst als leidenschaftlicher Beobachter der rechten politischen Szene wähnt, fühlte sich durch einen NIUS-Artikel in seiner Berufsehre verletzt und warf dem Medium vor, ihn fälschlich als Denunzianten darzustellen. Das Gericht hingegen urteilte zugunsten von NIUS: Die Berichterstattung sei ein legitimer Beitrag zum „geistigen Meinungskampf“ über mediale Praktiken und überwiege das Persönlichkeitsrecht des Klägers.

Der Streit dreht sich um einen NIUS-Artikel vom 16. Juni 2025 mit dem Titel „Wie Antifa-Fotografen die Teilnehmer eines privaten Sommerfests ablichteten“. Darin beschrieb NIUS, wie Krüger und andere Fotografen beim Sommerfest der konservativen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ in Berlin-Wilmersdorf auftraten: Bei 30 Grad Hitze positionierten sie sich mit Teleobjektiven und fotografierten nahezu alle der rund 500 eintreffenden Gäste. Die private Veranstaltung besuchten ­– neben Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, AfD-Chef Tino Chrupalla und Staatsrechtler Ulrich Vosgerau ­– auch Hunderte unbekannte Privatpersonen, mitunter sogar mit ihren Kindern. Die Bilder wurden kurz darauf online gestellt.

NIUS stellte Krüger als Teil eines „Systems des bewussten Outings“ dar, in dem linke Aktivisten unter dem Deckmantel des Journalismus Personen mit konservativen oder rechten Ansichten an den „öffentlichen Pranger“ stellten – eine Praxis, die immer wieder zu beruflichen Nachteilen, Cancel-Versuchen und sogar Gewalt führen kann.

Krüger, der unter dem Label „Presseservice Rathenow“ arbeitet und Fotos von Demonstrationen an zahlreiche Medienhäuser verkauft hat, sah in der Berichterstattung eine unzulässige Identifizierung und Denunziation seiner Person. Er forderte die Unterlassung der Wort- und Bildberichte und argumentierte, NIUS bezichtige ihn fälschlich, Fotos an Arbeitgeber oder Schulen weiterzuleiten. Zudem berief er sich auf sein Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 und 1 des Grundgesetzes. In einer eidesstattlichen Versicherung bestritt er, politisch motiviert zu handeln, und betonte, er dokumentiere lediglich öffentliche Ereignisse.

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