Der Bundesrechnungshof hat sich mit Bürgergeldempfängern beschäftigt, die über Jahre hinweg ihre Pflichten ignorieren, Termine versäumen und dennoch staatliche Unterstützung erhalten. Das Ergebnis der Prüfung: Die vorgesehenen Strafen greifen zu wenig. Laut einem Bericht der Prüfer, der dem Haushaltsausschuss im Bundestag vorgelegt wurde und aus dem die Süddeutsche Zeitung (SZ) zitiert, seien die üblichen Sanktionen „nicht wirksam“.
Im Klartext bedeutet das: Leistungen werden weiter gezahlt, selbst wenn Betroffene nie zu Gesprächen im Jobcenter erscheinen. Für die Analyse sichteten die Rechnungsprüfer 265 zufällig ausgewählte Fälle von Personen, die in den Akten als unkooperativ vermerkt waren. Dabei stießen sie auf Bürgergeldempfänger, die offenbar noch nie ein Gespräch mit der Arbeitsvermittlung geführt hatten. Selbst wenn ihre Bezüge um 30 Prozent gekürzt wurden, änderte sich ihr Verhalten häufig nicht, so die SZ.
In einem Prüfbericht heißt es beispielsweise: „Kunde kommt grundsätzlich zu keinem Termin. Leider keine Möglichkeit, Leistungen komplett einzustellen. Sanktionen bis 30 Prozent bringen keinen Erfolg – sind dem Kunden egal.“ Ein anderes Beispiel beschreibt: „Die leistungsberechtigte Person hatte zum Zeitpunkt der Erhebungen seit knapp 15 Jahren kein Gespräch mehr im Jobcenter mit der Arbeitsvermittlung.“ Auch ein weiterer Fall zeigt das Problem: Eine Person hatte zuletzt im Januar 2016 an einem Beratungsgespräch teilgenommen. Seither legte sie bei anstehenden Terminen stets eine Krankschreibung vor – telefonisch sei sie ebenfalls nicht zu erreichen gewesen.
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