Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angeordneten Grenzkontrollen für rechtswidrig befunden. Konkret urteilten die Richter am Montag zu den Kontrollen zwischen der Bundesrepublik und dem Großherzogtum Luxemburg. Dabei zogen sie jedoch die Begründung für die Maßnahme im Grundsatz in Zweifel.
Ein Berufspendler hatte geklagt, nachdem er im Rahmen dieser Grenzkontrollen einer Kontrolle unterzogen worden war. Dies sei rechtswidrig gewesen, urteilten die Koblenzer Richter jetzt. Nach den einschlägigen Vorschriften könne die Bundespolizei zwar zur polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs die Identität einer Person feststellen, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Dies gelte jedoch nur dann, wenn die Binnengrenzkontrollen ihrerseits unionsrechtskonform wiedereingeführt oder verlängert worden seien.
Die Verlängerung der Grenzkontrollen, die Innenminister Dobrindt verfügt hatte, sei jedoch rechtswidrig gewesen, führt das Gericht weiter aus. Sie berufen sich dabei auf die rechtlich bindenen EU-Verträge. Diese erlauben zwar „unter außergewöhnlichen Umständen die Wiedereinführung von Kontrollen“, schreibt das Gericht im Urteilstext, „wenn die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit in diesem Mitgliedstaat ernsthaft bedroht ist.“
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