Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen darf. Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren bleibt die Partei lediglich als Verdachtsfall eingestuft. Damit darf der Inlandsnachrichtendienst die AfD weiterhin beobachten, jedoch nur in dem Rahmen, der für einen Verdachtsfall vorgesehen ist.
Nach Angaben eines Sprechers des Bundesinnenministeriums will die Behörde ihre Aufmerksamkeit nun auf das Hauptsacheverfahren richten. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz werde das Verfahren weiter begleiten und seine Argumentation dort umfassend darlegen.
Das Gericht stellte fest, es gebe zwar „hinreichende Gewissheit“, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung existierten. Gleichwohl sei die Partei „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.
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