Die Stadtverwaltung von Bruchsal in Baden-Württemberg wird dem Gemeinderat empfehlen, den Bürgerentscheid der Bürgerinitiative „Kein Windrad im Wald“ für zulässig zu erklären. Das teilte die Stadt in einer Pressemitteilung am Montag mit. Der Entscheid kommt nur zustande, weil die Bürgerinitiative einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe gestellt hatte. Am 28. Mai unterzeichnete die Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick einen sogenannten „Pooling-Vertrag“ mit mehreren Grundstücksbesitzern.
Diese Grundstücke sollen verpachtet werden, damit darauf Windräder gebaut werden können. Bis zu sieben Anlagen könnten gebaut werden, berichtet die Zeitung Badische Neueste Nachrichten.Petzold-Schick, die Mitglied bei den Grünen ist, ließ nach dem Gerichtsurteil zuerst prüfen, ob die Stadt dagegen rechtliche Schritte einleiten solle. „Nach einer ersten Einschätzung der sehr komplexen Entscheidung zeigen sich deutliche Abweichungen von der bisherigen Rechtsprechung. An dieser hatte sich die Stadt bei ihrem Vorgehen jedoch orientiert“, so die Oberbürgermeisterin laut einer städtischen Pressemitteilung.
Die Bürgerinitiative hatte 2.992 gültige Unterschriften gesammelt, um die Durchführung eines Bürgerbegehrens zu beantragen. Etwa zwei Wochen später, Mitte August, beantragte sie vorläufigen Rechtsschutz. Am 15. September entschied das Verwaltungsgericht, dass das Bürgerbegehren vorläufig zulässig sei, bis der Gemeinderat eine Entscheidung darüber getroffen habe. Denn ansonsten „stehe die Schaffung irreversibler Umstände zulasten des mit dem Bürgerbegehren verfolgten Zieles im Raum“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 15. September.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











