Die grünen Bundestagsabgeordneten Irene Mihalic und Konstantin von Notz fordern in einer Pressemitteilung vom Donnerstag die schnellstmögliche Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Informationen für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren bündeln soll. Anlass ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln, der dem Verfassungsschutz im Eilverfahren vorläufig untersagt, die AfD auf Grundlage des bisherigen Gutachtens als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen (Apollo News berichtete).
Mihalic und von Notz vertreten die Auffassung, dass die bisherige Einstufung durch den Verfassungsschutz wegen unzureichender Informationsgrundlage inhaltlich nicht belastbar genug gewesen sei. Für das weitere Vorgehen sei es deshalb entscheidend, „juristisch sauber, politisch entschlossen und inhaltlich gut vorbereitet“ zu handeln.
Demnach sei die Informationsgrundlage des bisherigen Verfassungsschutzgutachtens unzureichend, weil bislang nur öffentlich zugängliche Quellen herangezogen worden seien. Damit legen Mihalic und von Notz nahe, dass es darüber hinaus nachrichtendienstlich gewonnene Erkenntnisse geben könnte, die bei der Bewertung der AfD bislang nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt wurden. Diese Erkenntnisse seien jedoch bislang auf Bund und Länder verteilt und müssten nun gebündelt zusammengetragen und bewertet werden.
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