Keine Steuererhöhungen im schwarz-roten Koalitionsvertrag? Das stimmt nicht so ganz. An einer Stelle wollen die Koalitionäre tatsächlich die Steuern hochschrauben. Nämlich bei der Gewerbesteuer. Eigentlich ist das Sache der Kommunen, aber der Bund legt mit dem Mindestsatz des Gewerbesteuerhebesatzes eine Mindeststeuer fest. Dieser Mindestsatz soll nach dem Willen von Union und SPD deutschlandweit um 40 Prozent angehoben werden.
Denn der Hebesatz, den Kommunen bei der Gewerbesteuer mindestens anwenden müssen, soll von 200 Prozent auf 280 Prozent steigen. Dieser Faktor ist dabei ein entscheidend für die Berechnung der Gewerbesteuer. In München lag er 2024 bei 490 Prozent, der niedrigste Hebesatz lag mit dem bisherigen Mindestsatz von 200 Prozent im thüringischen Langenwolschendorf.
Aufgrund dieses Gefälles heißt es jetzt im Koalitionsvertrag: „Dies kann für Unternehmen Anreize bieten, lediglich vorzugeben, dass sie ihre Geschäftstätigkeit in einer Kommune mit einem niedrigen Gewerbesteuerhebesatz ausüben.“ Und weiter: „Wir werden alle zur Verfügung stehenden administrativen Maßnahmen ergreifen, um derartigen Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen wirksam zu begegnen.“ Von dieser Steuererhöhung dürften nun aber vor allem kleine und mittlere Unternehmen in Dörfern und Kleinstädten betroffen sein.
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