Weil er auf X ein Meme gepostet hatte, das gegen den Paragrafen 86a „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ verstoßen soll, erhielt ein Mann aus Bayern Post von der niedersächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) in Göttingen.
Brisant: Da der Mann eine belgische Handynummer besaß und die Behörden dementsprechend nicht an seine Daten kamen, wandte sich die Hassbekämpfungsstelle in Göttingen an das Landeskriminalamt Niedersachsen und bat darum, die Identität des Mannes in Erfahrung zu bringen.
Die Kriminalbeamten wiederum fragten unter anderem bei Paypal an, da der Mann sein X-Konto mit einem Konto des Unternehmens verbunden hatte. Paypal sollte die Daten des Mannes herausgeben, da der dringende Tatverdacht bestehe, dass dieser eine Straftat begangen habe, berichtet der Anwalt des Mannes gegenüber NIUS.
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