Im letzten Quartal drehte sich fast jede zweite Meldung von Social-Media-Posts, die von Meldestellen an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) des Bundeskriminalamts ging, um Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion und ihres medienpolitischen Sprechers Martin Erwin Renner hervor, die Apollo News vorliegt.
Demnach gab es im zweiten Quartal 2025 auf Grundlage der Meldungen insgesamt 3.420 in Deutschland strafrechtsrelevante Fälle, davon macht der Straftatbestand der Politikerbeleidigung beziehungsweise -verleumdung nach Paragraf 188 die weitaus größte Anzahl aus, mit 1.528 Fällen, also knapp 45 Prozent. Die zweithäufigsten Fälle gab es mit 971 bei Paragraf 86a, der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole (darunter fällt allerdings oft auch die kritische Verwendung der Symbole, etwa NS-Vergleiche in Memes). Darauf folgt dann mit 484 Fällen die Billigung von Straftaten nach Paragraf 140.
Ebenfalls bemerkenswert ist, von wem die Meldungen kommen. Dabei dominiert vor allem die Meldestelle „Hessen gegen Hetze“, die im letzten Quartal ganze 69 Prozent aller bundesweit an die ZMI gestellten Meldungen ausmachte. Nämlich mit 4.312 von 6.241 Meldungen. Danach folgt die baden-württembergische Meldestelle „Respect!“ mit 947 Meldungen.
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