Der gemeinnützige Verein Lebenshilfe, der zugleich die deutschlandweit größte Selbsthilfeorganisation im Bereich der Behindertenhilfe ist, veröffentlichte im April vergangenen Jahres ein Pamphlet gegen die AfD. Darin fordert der Verein seine Mitglieder dazu auf, Mitarbeiter, die sich AfD-nah äußern, rechtlich zu belangen. Der Verein schlägt auch eine Entziehung der Mitgliedschaft vor.
Konkret appelliert der Verein in dem Absatz mit dem Titel „Machen Sie Lebenshilfe-intern deutlich, dass Sie menschenverachtende Äußerungen und Handlungen von Mitarbeitenden und Mitgliedern nicht dulden!“, zunächst an ihre Tochtervereinigungen, sich „nicht für die Etablierung der AfD in der lokalen Bürgergesellschaft“ instrumentalisieren zu lassen. Zudem solle man sicherstellen, „dass allen in Ihrer Vereinigung (Mitgliedern und Mitarbeitenden) bekannt ist, dass Lebenshilfe und AfD nicht vereinbar sind.“
Der Bundesverein fordert schließlich in dem Absatz: „Überprüfen Sie Ihre Satzung und Arbeitsverträge, ob Sie im Falle von menschenverachtenden Äußerungen und Handlungen rechtliche Schritte einleiten können“. Als Beispiel führt die Lebenshilfe aus, dass dies unter anderem zutreffe, „wenn Mitarbeitende oder Mitglieder über Facebook oder andere soziale Netzwerke Hass-Kommentare verbreiten.“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











